Betriebsärzte könnten COVID-19-Impfungen übernehmen
Betriebsärztinnen und -ärzte stehen für Impfungen der Beschäftigten in Unternehmen zur Verfügung. Darauf haben die arbeitsmedizinischen Verbände – die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) – jetzt hingewiesen. Sie erneuerten das Angebot vor allem im Hinblick darauf, dass im zweiten Quartal möglicherweise bereits Überschuss an Impfstoffen besteht. Dank der bestehenden betriebsärztlichen Strukturen in Unternehmen könnten regionale Impfzentren entlastet werden. Das würde die Durchimpfung von Beschäftigten auch in systemrelevanten Unternehmen beschleunigen. Die Beteiligung müsste mit den Impfzentren, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Unternehmen und Mitarbeitervertretungen abgestimmt werden.
Die Verbände weisen aber auch darauf hin, dass die Arbeit der Betriebsärzte nach Infektionsschutzgesetz außerhalb der betriebsärztlichen Einsatzzeiten liege, die von Unternehmen gezahlt werden. Es müsste also noch geklärt werden, wie die Beschaffung der Impfmaterialien für die Betriebsärzte laufen sollte, wer wann haftet und wie die Betriebsärzte für diese Impfungen bezahlt werden.
UF / 02.03.2021