Maskenpflicht im Auto kann Verkehrssicherheit beeinträchtigen
Das Maskengebot im Auto ist in den Bundesländern verschieden geregelt, besonders streng derzeit in Sachsen: Hier ist seit Mitte Februar selbst der Fahrer zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, sobald im Auto Personen aus unterschiedlichen Hausständen sitzen. Dann dürfen Fahrer dürfen aber zusätzlich zur Maske keine Sonnenbrille tragen, um gemäß Straßenverkehrsordnung erkennbar zu bleiben.
Nach diesen Forderungen des sächsischen Innenministeriums meldet sich der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) und weist darauf hin, wie wichtig Sonnenschutzgläser für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr sind. Der Verband appelliert an die Politik, beim Verhältnis von Infektionsschutz und Straßenverkehrssicherheit ein Maß zu finden, das beide Aspekte angemessen berücksichtigt.
Immer wieder geben Unfallverursacher an, durch Sonnenlicht so stark geblendet worden zu seien, dass sie Verkehrszeichen, rote Ampeln oder andere Verkehrsteilnehmer nicht sehen konnten.
UF / 02.03.2021