Corona: Vorsicht bei Desinfektion mit UV-C
Unternehmen, die UV-C-Desinfektionsgeräte zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-Cov-2 einsetzen, sollten dabei auf den Schutz ihre Mitarbeiter achten. Darauf hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jetzt hingewiesen.
UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen kann und ist nachgewiesenermaßen krebserregend. Deshalb sollten UV-C-Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind. Dies gilt auch für Geräte, die kurzwelliges UV-C, auch „FAR-UVC“ genannt, abgeben.
Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob Desinfektionsgeräte mit kurzwelliger UV-C-Strahlung im Bereich um 222 Nanometer, weniger riskant sind als die handelsüblichen Geräte mit Wellenlängen um 254 Nanometer. Möglicherweise dringen die 222-Nanometer-Wellenlängen nicht so tief in Auge und Haut ein. Das BfS hat angekündigt, den Wissensstand zu den Wirkungen kurzwelligerer UV-C-Strahlung zu bewerten.
Klar ist jetzt bereits, dass UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am Körper eingesetzt werden sollte. Bei der Desinfektion von Luft und Oberflächen mit UV-C-Geräten sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Haut und Augen vor Strahlung geschützt sind.
BfS / UF / PRMV / 15.10.2020