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Kfz-Steuer steigt mit CO2-Ausstoß

Kfz-Steuer steigt mit CO2-Ausstoß

PKW mit hohem CO2-Ausstoß werden künftig höher besteuert. PKW mit geringerem CO2-Ausstoß werden steuerlich entlastet.

Das beschloss am 17.09.2020 der Bundestag mit der neuen Steuerreform. Zudem wurde die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 verlängert.

Die Neuregelung gehört zum Klimapaket der Bundesregierung. Für ab 2021 neu zugelassene Autos, die mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, soll für jedes weitere Gramm ein Aufschlag von 2 Euro auf die ansonsten nach dem Hubraum berechnete Steuerlast erhoben werden.

Der Aufschlag soll dann stufenweise auf bis zu 4 Euro pro zusätzliches Gramm CO2 für Fahrzeuge mit besonders hohem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer ansteigen. Für von Juni 2020 bis Ende 2024 zugelassene Pkw mit weniger als 95 Gramm CO2 Emissionen soll es einen jährlichen Steuerbonus von 30 Euro für maximal fünf Jahre geben.

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll für alle E-Autos gelten, die bis Ende 2025 zugelassen werden. Sie gilt wie bisher für bis zu zehn Jahre, längstens aber bis Ende 2030. In der Einleitung des Gesetzentwurfs wird das Ziel bekräftigt, in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zuzulassen.

Die vorgesehene Abschaffung einer Sonderregelung für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge soll zudem mittelständische Betriebe entlasten.

Die Bundesregierung begründet die Beschränkung der Reform auf Neuzulassungen damit, dass Halter vorhandener Autos nicht über Gebühr belastet werden sollen, ihnen bei Neukäufen aber die Möglichkeit eines Umsteuerns gewährt werden soll.

NfA / PRMV / 22.09.2020

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