Sanktionen bei mangelhafter Ladungssicherung
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Sanktionen bei mangelhafter Ladungssicherung Die Zahl der Lkw-Kontrollen durch Polizei und Bundesamt für Güterverkehr ist in den letzten Jahrengewachsen. Die EU-Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle von Fahr- zeugen regelt Artikel 13 dieKontrolle der Ladungssicherung. Das heißt, dass bei der Kontrolle der Lkw-Technik nun auch die Sicherung der Ladungenmusterhaft abgeprüft werden soll. Diese Kontrollen bestehen aus einer Sichtprüfung und zusätzlich aus einer Messung dervorhandenen Zugkräfte und einer Berechnung der erforderlichen Siche- rungskräfte. Die Kontrolleure finden im Anhangder Verordnung eine Tabelle mit typi- schen Mängeln, die sie damit als gering, erheblich oder gefährlich einstufen können. Um ein Bußgeld wegen nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung (§ 22 StVO) zu kassieren, muss Ladung nichtverrutscht oder umgekippt sein. Es genügt, wenn der Kontrollierende feststellt, dass die Güter nach den anerkanntenRegeln der Technik, z.B. für eine Vollbremsung, nicht vernünftig gesichert sind. Bußgeldadressaten können Fahrer,Verlader und möglicherweise der Halter des Fahrzeugs sein. Folgende Sanktionen können die Folge nicht ausreichend gesicherter Ladung sein: ➠ Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog sind bis zu 100 Euro Bußgeld fällig und bei einigen Verstößen ein Punkt imFahreignungsregister. Insgesamt dürfen nur noch acht Punkte angesammelt werden, danach ist der Führerscheinabzugeben. Der Bußgeldkatalog geht bei den Regelsätzen immer von fahrlässig begangenen Verstößen aus. BeiVorsatz kann der Satz verdoppelt werden. Ebenso erhöht sich das Bußgeld, wenn eine Gefährdung anderenVerkehrsteilnehmer hinzukommt. ➠ Handelt es sich bei der unzureichend gesicherten Ladung um Gefahrgut, liegt das Bußgeld bei mindestens 300,- €. Ebenso gibt es einen Punkt in Flensburg. ➠ Untersagung der Weiterfahrt, bis die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Ware Terminfracht ist oder das Abladen am Zielort verpasst wird. Es gehtallein um die Sicherheit im Straßenverkehr. Außerdem bleibt zu bedenken, dass an den Kontrollorten seltenoptimale Belade- möglichkeiten wie Rampen oder Flurförderzeuge zur Verfügung stehen. ➠ Je nach Kontrollort können bei einer Stilllegung Kosten in Form von Standgebühren auf den Transporteur zu. Solche Rechnungen belaufen sich nicht selten auf mehrere tausend Euro pro Standtag. ➠ Notfalls muss sogar abgeladen oder auf ein anderes, besser geeignetes Fahrzeug umgeladen werden. Wenn dies geboten erscheint, wird durch die Polizei bzw. Kontrollbehörden ein Umladen undNeupacken bei einem Fremdunternehmen veranlasst, das für diese Arbeit eine Rechnung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erstellt. ➠ Wird zur Sachverhaltsklärung ein Sachverständiger hinzugezogen, entstehen weitere Kosten, die der Verantwortliche für die Ladungssicherung zu übernehmen hat. ➠ Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden aufgrund mangelhafter Ladungssicherung, wird das Bußgeld deutlich erhöht und es drohen Freiheits- strafen bis zu 2 Jahren nach § 303StGB. ➠ Das Unternehmen, welches eine Unfallbergung vornimmt, wird die Kosten der Bergung bei mangelhafter Ladungssicherung als Unfallursache mit einem deutli- chen Zuschlag versehen. So regelndas die allgemeinen Geschäftsbedingungen....
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